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Ratgeber Lebenslauf: Layout und Lesbarkeit

Ratgeber Lebenslauf: Layout und Lesbarkeit

Die Maximen bei der Gestaltung des Lebenslaufs lauten "gute Lesbarkeit" und "klarer Aufbau".






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Struktur und Inhalte

Am besten arbeiten Sie in Tabellenform: Eine klare und für die Personalverantwortlichen gut erkennbare Struktur erreichen Sie mit einer Aufteilung in zwei Spalten. In der linken Spalte stehen die zeitlichen Daten, rechts die jeweiligen Ereignisse. Wenn Sie nach dem Schema "das Letzte zuerst schildern" vorgehen, erhält Ihr Leser schnell einen ersten Eindruck Ihrer Kompetenzen.

Tipp: Vergessen Sie nicht, die Gitternetzlinien nach der Bearbeitung des Dokuments wieder auszublenden.

Schriftart und Fettungen

Wählen Sie keine ausgefallenen, sondern gut lesbare Schrifttypen wie "Arial", "Verdana" oder "Times" in den Punktgrößen 9 (für den Text) bis maximal 12 (für Oberbegriffe oder Überschriften). Dabei reichen zwei verschiedene Schriftgrößen völlig aus. Ein "Mehr" an Gestaltung beeinträchtigt die Lesbarkeit des Textes.

Fett geschriebene oder unterstrichene Oberbegriffe wie "Beruflicher Werdegang" erhöhen die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit Ihres Lebenslaufs. Auch hier gelt: Gehen Sie pfleglich mit solchen Hervorhebungen um. Wenn jede zweite Zeile fett geschrieben ist, schadet das der Übersicht erheblich.

Unterschrift am besten per Hand

Zum Schluss sollten Sie die Unterschrift nicht vergessen. Geben Sie Ort und Datum des Lebenslaufs an, und unterzeichnen Sie handschriftlich. In Zeiten der digitalisierten Bewerbungsprozesse ist eine eingescannte Unterschrift unter dem Lebenslauf ebenfalls akzeptabel. Bei der klassischen Bewerbungsmappe wird der Lebenslauf aber wie gewohnt handschriftlich unterzeichnet.

Exkurs: Bewerbungsfoto und Gesetzbuch-Tücken

Seit September 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland. Dies verbietet jegliche Benachteiligungen in der Arbeitswelt wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das AGG regelt somit auch die Abläufe und Vorgaben bei der Personalsuche.

Es verbietet allerdings nicht grundsätzlich die Anforderung der Vorlage eines Bewerbungsfotos. Allerdings können Fotos durchaus in der Entscheidung beeinflussen. Es gibt daher mittlerweile Unternehmen, die bewusst keine Bewerbungsfotos mehr verlangen. Trotzdem: Sie machen (noch) nichts falsch, wenn Sie ein professionelles und sympathisches Foto in Ihren Lebenslauf einbauen. Das Bewerbungsfoto gehört übrigens auf die erste Seite oben rechts.

(Helga Krausser-Raether, 2009 / Bild: Jens Hertel, Fotolia.com)

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Helga Krausser-Raether
berät Fach- und Führungskräfte in Fragen der beruflichen und
persönlichen Orientierung.  Die Diplom-Wirtschaftingenieurin blickt
auf eine Laufbahn als Beraterin unter anderem bei Korn/Ferry und
Boyden International zurück und hat zahlreiche Fachratgeber
im Haufe-Verlag veröffentlicht.

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